Bericht der Arbeitsgruppe Frühe Bildung: „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“

Mit welchen Standards kann die Kindertagesbetreuung weiterentwickelt werden, damit sich die Qualität  der Angebote bundesweit stärker angleicht? Wie können die Arbeitsbedingungen für frühpädagogische Fachkräfte verbessert werden? Wie können Kinder in Kitas und Kindertagespflege gut gefördert und in ihrer Entwicklung begleitet werden? Diesen Fragen widmete sich die Arbeitsgruppe (AG) Frühe Bildung, bestehend aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und den Fachministerien der Länder unter enger Einbeziehung der Kommunalen Spitzenverbände, seit August 2022. Begleitet wurde die AG Frühe Bildung dabei durch einen Expertendialog mit Expertinnen und Experten aus Fachpraxis und Wissenschaft. 

Mit dem Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ legte die AG Frühe Bildung Empfehlungen für bundesweite Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung vor. Diese wurden erarbeitet, da der Koalitionsvertrag auf Bundesebene für die 20. Legislaturperiode vorsieht, das KiTa-Qualitätsgesetz gemeinsam mit den Ländern in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Mit dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 erklärten sich die Länder bereit, in einen gemeinsamen, strukturierten und ergebnisoffenen Prozess einzutreten.

Die AG Frühe Bildung entwickelte Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in den drei Qualitätsbereichen

  • Verbesserung der Betreuungsrelation,
  • Sprachliche Bildung und Sprachförderung und
  • Bedarfsgerechte (Ganztags-)Angebote

sowie für die Steuerung im System und das Monitoring.

Damit kann der Bericht für Bund, Länder und Kommunen handlungsleitend bei künftigen Reformprozesse auf den unterschiedlichen Ebenen sein. 

In den Anlagen zum Bericht werden Umsetzungsaspekte eines Qualitätsentwicklungsgesetzes mit bundesweiten Standards beleuchtet: die zu erwartende Entwicklung der Platz- und Personalbedarfe sowie deren Deckung in den nächsten Jahren, die aus den Handlungszielen resultierenden zusätzlichen Personalbedarfe und damit verbundenen Kosten, die mögliche rechtliche Ausgestaltung der Handlungsziele sowie Vorschläge für ein gestuftes zeitliches Vorgehen.

Begleitend zum Bericht verabschiedeten die für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder und des Bundes einen „Letter of Intent“, mit dem sie bekräftigen, den gemeinsam begonnenen Prozess zur Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege weiterzuführen und eine stärkere Konvergenz anzustreben.

Der Qualitätsentwicklungsprozess von Bund und Ländern

Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, in einem gemeinsamen Prozess die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Anschließend wurde die AG Frühe Bildung erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln. Diese wurden 2016 im Zwischenbericht „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ aufbereitet. Der Zwischenbericht bildete eine Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz (2019-2022), das in dieser Legislaturperiode mit dem KiTa-Qualitätsgesetz (2023-2024) fortgesetzt und weiterentwickelt wurde. Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern insgesamt knapp 4 Mrd. Euro zur Verfügung.